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LG Paderborn, 23.01.2013 - 4 O 342/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ärztlicher Behandlungsfehler im Zusammehang mit der Behandlung eines Netzhautrisses mit Glaskörperblutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 23.01.2013 - 4 O 342/10
- OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 28/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 87/10
Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler
Auszug aus LG Paderborn, 23.01.2013 - 4 O 342/10
Daneben kommt auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler eine Beweislastumkehr für die Frage des Ursachenzusammenhangs mit den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschäden in Betracht, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich dessen Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde, und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. BGH, NJW 2011, 2508 f).
- OLG Hamm, 21.02.2014 - 26 U 28/13
15.000 Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung
Die Beklagten beantragen, das am 23.01.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Paderborn 4 O 342/10 abzuändern und die Klage abzuweisen.